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Die Aufgaben des Vereins

Träger der Grenzgangsfeste unserer Tage war und ist der im Jahre 1887 gegründete Grenzgangsverein e.V.

Wenn auch an dessen Satzungen im Laufe von beinahe hundert Jahren verschiedene änderungen vorgenommen

worden sind, ist doch in jeder Fassung es sind solche aus den Jahren 1887, 1894, 1935, und 1955 bekannt.

Die jetzt gültige Satzung aus dem Jahre 1997 kann hier nachgelesen werden.

Der Zweck des Vereins in gleicher Weise deutlich bestimmt:

Die Erhaltung und Ausgestaltung des seit unvordenklichen Zeiten in der Stadt Biedenkopf üblichen Grenzganges.”

Wie in vielen Vereinen die meisten Mitglieder häufig nur passiv sind und durch Aufbringen der Mittel ihren Verein stützen,

ist auch im Grenzgangsfeste der Vorstand das eigentlich agierende Gremium.

Passender erscheint sein anderer Name, Komitee, früher Comite, macht dieser doch eher deutlich,

daß er die oben genannte satzungsgemäße Aufgabe, ein Fest durchzuführen, übernommen hat.

Das bedeutet, daß das Komitee den Ablauf des Grenzgangs nach alter Tradition festlegt und alle

wichtigen Entscheidungen trifft.

Mit dem Vorsitzenden, dem Rechner und dem Schriftführer bilden 15 Mitglieder das Komitee,

das zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben Ausschüsse bildet. Der jeweilige Bürgermeister

gehört dem Komitee kraft Amtes an. Um den Grenzgang besonders verdiente Bürger können zu

Ehrenmitgliedern ernannt werden. An den Festtagen erkennen wir die Komiteemitglieder an ihren

einheitlichen Anzügen und Hüten, an ihren Wanderstöcken und an einer Festrosette am Revers.

Während ganz Biedenkopf sieben Jahre auf den nächsten Grenzgang mit Sehnsucht nur wartet,

hat der Vorstand die durch die Satzung bestimmten Aufgaben wahrzunehmen und in dem Jahr

vor dem nächsten anstehenden Grenzgangsfest im November eine Mitgliederversammlung

einzuberufen. Recht der Mitglieder ist es, aber die Vermögensverhältnisse informiert

zu werden und den Vorstand für die nächsten sieben Jahre zu wählen.

Dann hat die Mitgliederversammlung aber die wichtige Aufgabe,über die Abhaltung des nächsten

Grenzgangsfestes zu beschließen.

Noch nie hat es auf die Frage des Vorsitzenden “ Sell da Grenzgaank ‘naus gieh?” eine ablehnende

Stimme gegeben. Dieser Beschluß ist für die Männer des Komitees der Auftrag,

nun alles termingerecht in die Wege zu leiten, was zur Durchführung des nächstjährigen

Grenzgangsfestes notwenig ist.

Es sind Verträge mit Musikkapellen, Wirten und Schaustellern abzuschließen,

und die Werbung muß anlaufen.

Im Frühjahr sind die weiteren Vorbereitungen zu treffen,aus deren großer Zahl hier das Herrichten

der Frühstücksplätze, das Aufhauen des Grenzverlaufs, Verhandlungen mit denzuständigen

Polizeidienststellen und die Klärung mancher rechtlicher Fragen erwähnt sein sollen.

Die Bürger Biedenkopfs erfahren vom Wirken des Komitees erst wieder etwas, wenn sie um

Ostern durch die Zeitung zur Neugründung der Männergesellschaften und Burschenschaften

aufgefordert werden.

Das ist dann für alle der Startschuß für die vielen Aktivitäten, von denen noch die Rede sein wird.